So angenehm wir es Ihnen in unserem Hause auch machen möchten:
Ganz ohne gegenseitige Verpflichtungen geht es leider nicht.
Bitte beachten Sie darum, dass Sie mit dem Kauf einer
Eintrittskarte die nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Theaters
anerkennen.
A. Kartenverkauf
1. Eintrittspreise
Für den Besuch von Theatervorstellungen ist durch die Besucher ein Nutzungsentgelt zu entrichten.
Als Nutzungsentgelt gelten die lt. Satzung des Theaters bestätigten und öffentlich bekannt
gemachten Eintrittspreise (Preisaushänge an Kassen, Veröffentlichung im Spielzeit-Jahresheft).
Alle Preise gelten gleichermaßen für Vorstellungen in deutscher und sorbischer Sprache.
Bei sorbischsprachigen Vorstellungen wird regelmäßig Simultanüberseztung angeboten.
Informationen hierzu sind aus den Programmmaterialien ersichtlich.
Für Gastspiele, Freilichtvorstellungen, Jugendklubabende und weitere Sonderveranstaltungen
werden gesonderte Eintrittspreise festgelegt und entsprechend bekanntgemacht.
2. Ermäßigungen
Ermäßigungen erhalten anspruchsberechtigte Personengruppen.
Anspruch auf Ermäßigung haben Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und
Zivildienstleistende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte und notwendige
Begleiter.
Zu Premieren gibt es keine Ermäßigungen.
Bei allen Vorstellungen des Theaters, zu denen anspruchsberechtigten Personengruppen
Ermäßigungen gewährt werden, haben Inhaber des sächsischen Familienpasses mit Wohnsitz im
Landkreis Bautzen Anspruch auf kostenlosen Vorstellungsbesuch. Ausgenommen hiervon sind
Konzerte und Gastspiele Dritter.
Die Berechtigung des Anspruchs ist bei Kauf (an der Kasse) und auf Verlangen auch bei Einlass zur
Vorstellung nachzuweisen.
Für besondere Personengruppen wie Beschäftigte u. künstlerische Gäste des Theaters, Mitglieder
anderer Bühnen, Tourismusverbände usw. werden gesonderte Regelungen getroffen.
3. Vorverkauf/Abendverkauf/Zuschläge
Der Vorverkauf endet am Tag vor der Vorstellung.
Bei Kartenkauf am Tag der Vorstellung wird ein Zuschlag von 1,00 Euro je Karte erhoben
(Abendkassenzuschlag).
Weitere Zuschläge werden erhoben bei Premierenvorstellungen, bei Vorstellungen an
Weihnachtsfeiertragen und zu Silvester.
Keine Zuschläge erhoben werden bei Vorstellungen des Puppentheaters, bei Kinder- u.
Jugendvorstellungen sowie bei Gastspielen anderer Veranstalter.
4. Kartenkauf über Telefon, Fax oder Internet
Dem Besucher von Theatervorstellungen ist der Kauf von Eintrittskarten über Telefon, Fax, E-mail
oder Internet möglich.
Der Kauf von Eintrittskarten für Theatervorstellungen unterliegt n i c h t den Vorschriften über
Fernabsatzverträge.
5. Abonnement
Wir bieten Ihnen Vorstellungen im Freiverkauf und im Abonnement.
Als Abonnent erhalten Sie auf die Eintrittspreise Ermäßigungen gemäß vertraglich fixierter
Abonnement-Bedingungen.
B. Vorbestellungen/Reservierungen
Haftungen des Käufers, Verfall von Ansprüchen
1. Vorbestellungen
Vorbestellungen für Kartenkäufe sind direkt an der Theaterkasse, an Vorverkaufsstellen oder per
Telefon, Fax oder Internet möglich.
Bei Vorbestellungen ist es erforderlich, Daten des Bestellers zu erfassen (Anschrift, Erreichbarkeit).
Bestellerdaten unterliegen dem Datenschutz.
Vorbestellungen gelten als befristete Reservierung.
Vorbestellte Karten bleiben maximal 7 Kalendertage auf den Besteller reserviert.
Liegen zwischen Bestelltag und Vorstellungstag weniger als 7 Kalendertage, erfolgt eine
Reservierung bis maximal 2 Kalendertage vor dem Vorstellungstag.
Danach erlischt die Reservierung, die Karten gehen in den Verkauf zurück.
Ausdrücklich zur Abholung an der Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn
der Vorstellung bereit.
Karten, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurden, gehen in den Verkauf zurück.
Verbindlich zur Abholung an der Abendkasse bestellte Karten, die nicht abgeholt wurden, und auch
nicht im Weiterverkauf abgesetzt werden konnten, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
2. Kartenkauf über Telefon, Fax oder Internet
Kartenkäufe über Telefon, Fax, oder Internet gelten als verbindlich geschlossener Kaufvertrag,
sobald der Käufer dem Verkäufer die Eingabe der für den Kauf notwendigen Daten (Titel u.
Datum der Vorstellung, Platz- u. Preiskategorie, Stückzahl, Name u. Anschrift als Käufer) und
Zusendung der Karten und Rechnung bestätigt hat.
Mit Einbuchung der Käuferdeklaration in das Kartenverkaufssystem des Theaters gilt der
Kaufvertrag geschlossen.
3. Rückgabe gekaufter Karten
Gekaufte, d.h. bezahlte, Karten können grundsätzlich nur bis einen Kalendertag vor dem Tage der
Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden. Die Rücknahme erfolgt nur gegen Erhalt
einer Gutschrift.
Rücknahmen am Tag der Veranstaltung sind nur im Falle sicheren Weiterverkaufs zulässig.
Bei Kartenverkäufen für Veranstaltungen Dritter (Gastspiele) erfolgt grundsätzlich keine Rücknahme
von Karten.
C. Veranstaltungsbesuch, Recht auf Einlass, Zuspätkommen
1. pünktlicher Vorstellungsbesuch
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte verpflichtet sich der Käufer zum pünktlichen Besuch der
Vorstellung.
Der pünktliche Besuch der Vorstellung versteht sich als rechtzeitige Einnahme des Platzes vor dem
im Spielplan ausgewiesenen Vorstellungsbeginn.
Der mit Kauf einer Eintrittskarte erworbene Anspruch auf den Besuch einer Vorstellung gilt bis zum
Beginn der Vorstellung.
Mit Vorstellungsbeginn nicht eingelöste Eintrittskarten verfallen ohne Ansprüche auf Ersatz.
Eingedruckte Hinweise auf Eintrittskarten zum Vorstellungsbesuch sind zu beachten.
2. Recht auf Einlass
Recht auf Einlass besteht bis zu dem im Spielplan ausgewiesenen Vorstellungsbeginn.
Ein Einlass für Zuspätkommende nach Vorstellungsbeginn bleibt dem Theater vorbehalten.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
3. Zuspätkommen
Ein Zuspätkommen liegt immer dann vor, wenn der Besucher nach dem im Spielplan ausgewiesenen
Vorstellungsbeginn Einlass begehrt.
Kommt der Besucher zu einer Vorstellung so spät, dass ihm ein Einlass ohne Beeinträchtigung der
Vorstellung nicht mehr gewährt werden kann, so geht der Verlust des Besuches der Vorstellung zu
seinen Lasten.
D. Service während des Veranstaltungsbesuches
1. Beaufsichtigung Garderobe
Für jeden Theaterbesucher besteht die Möglichkeit der beaufsichtigten Aufbewahrung seiner
Garderobe.
Für die Garderobenaufbewahrung wird eine Gebühr erhoben.
2. Gastronomische Betreuung
Bei allen Vorstellungen werden eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und während der
stückbedingten Pause eine gastronomische Betreuung angeboten. Bei Bedarf erfolgt dies im Foyer
auch nach Vorstellungsschluss.
Für die Stückpausen ist beim Service-Personal eine Vorbestellung von Tischen im Foyer möglich.
3. Programmhefte
Zu den Repertoire-Vorstellungen werden dem Theaterbesucher i.d.R. zu jeder Vorstellung
stückbezogene Programmhefte (entgeltlich) oder entsprechende Informationsblätter
(unentgeltlich) angeboten.
4. Simultanübersetzung
Bei sorbischsprachigen Vorstellungen werden dem Theaterbesucher i.d.R. Simultan-Übersetzungen über Kopfhörer angeboten.
Die Kopfhörer werden vor der Vorstellung an der Garderobe gegen Nachweis ausgegeben.
Sie sind nach Vorstellungsende wieder zurückzugeben.
5. Rollstuhlfahrer
Für Rollstuhlfahrer sind bedarfsgerechte Besucherplätze, Toiletten und ein besonderer Aufzug
vorhanden.
Bei Besuch von Theatervorstellungen mit Rollstuhl wird um eine vorherige Anmeldung beim
Besucherservice des Theaters gebeten.
E. Sicherheit
1. Zutritt
Besuchern des Theaters ist der Zutritt nur zu den als Besucherzonen ausgewiesenen Räumen,
Toiletten und Raucherzonen gestattet. Der Aufenthalt in Betriebsräumen, insbesondere in
Bühnenbereichen, ist nicht erlaubt.
2. Rauchen/offene Flammen/Pyrotechnik
Im gesamten Haus ist das Rauchen nur in den dafür ausgewiesenen Raucherzonen gestattet.
Ansonsten gilt im gesamten Hause striktes Rauchverbot.
Dies schließt die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel ein.
3. Zuwiderhandlungen
Für aus Zuwiderhandlungen entstehende Konsequenzen (ggf. Ersatz von Schaden) haftet der
Verursacher.
F. Ordnung und Sauberkeit
1. Mitnahme von Getränken, Eis u.ä.
Die Mitnahme von Getränken, Eis u.ä. sowie von Gepäckstücken wie Rucksäcken u.ä. in die
Besucherräume der Spielstätten ist nicht gestattet. Insbesondere bei Veranstaltungen mit
Gruppenbesuchen (Kinder- und Jugendgruppen) sind die begleitenden Betreuer gehalten, hierauf
zu achten. Bei Verstößen ist das Schließpersonal berechtigt und verpflichtet, den oder die Besucher
des Saales zu verweisen.
2. Abfälle, Zigarettenreste
Abfälle, Zigarettenreste u.ä. entsorgen Sie bitte ausschließlich in die dafür vorgesehenen
vorhandenen Behältnisse.
3. Verschmutzungen
Werden durch einen Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen in den
Aufenthaltsbereichen des Besucherverkehrs verursacht, so ist das Theater berechtigt, diese auf
Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.
4. Handys
Mitgeführte Handys sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten.
5. Zuwiderhandlungen
Für aus Zuwiderhandlungen entstehende Konsequenzen (ggf. Ersatz von Schaden) haftet der
Verursacher.
G. Mitschnitte und Fotografieren
1. Ton- Film- und Fotoaufnahmen
Es ist nicht gestattet, während der Veranstaltung Ton-, Film- und Fotoaufnahmen für private Zwecke
herzustellen.
Bei Zuwiderhandlungen ist das Theater berechtigt, das Tonträger- oder Filmmaterial einzuziehen.
2. Sondergenehmigungen
Mitschnitte und Aufnahmen von Aufführungen, die für eine spätere Verwendung im künstlerischen
oder im Bildungssektor vorgesehen sind, sind grundsätzlich vorher beim Intendanten zu beantragen.
Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen hierfür Sondergenehmigungen erteilen.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen
Theaterbesuch.
Anregungen und Hinweise zur Gestaltung des Theaterbetrieber nehmen wir
jederzeit entgegen.
Ihr Deutsch-Sorbisches Volkstheater
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