Unsere Geschäftsbedingungen

So angenehm wir es Ihnen in unserem Hause auch machen möchten: Ganz ohne gegenseitige Verpflichtungen geht es leider nicht. Bitte beachten Sie darum, dass Sie mit dem Kauf einer Eintrittskarte die nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Theaters anerkennen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

 

A. Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Deutsch-Sorbischen Volkstheater Bautzen – Eigenbetrieb des Landkreis Bautzen - (nachstehend auch „Theater“ genannt) und seinen Besuchern. Sie sind insbesondere Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten. Sie gelten auch für Abonnementinhaber, die zusätzlich den Geschäftsbedingungen im Abonnement unterliegen. Sie gelten ebenso für Besucher, die einen zahlenden Besucher begleiten, kostenfreie Veranstaltungen besuchen, an Führungen teilnehmen oder aufgrund sonstiger Berechtigung Zugang zum Theater und/oder den Veranstaltungen dort erhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Besuchers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn auf solche verwiesen werden sollte.

 

B. Kartenverkauf

1. Eintrittspreise

Für den Besuch von Theatervorstellungen ist durch die Besucher ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Als Nutzungsentgelt gelten die lt. Satzung des Theaters vom Kreistag bestätigten und öffentlich bekannt gemachten Eintrittspreise (Preisaushänge an Kassen). Alle Preise gelten gleichermaßen für Vorstellungen in deutscher und sorbischer Sprache. Bei sorbischsprachigen Vorstellungen wird regelmäßig Simultanübersetzung angeboten. Informationen hierzu sind aus den Programmmaterialien ersichtlich. Für Gastspiele, Freilichtvorstellungen, Jugendklubabende und weitere Sonderveranstaltungen werden gesonderte Eintrittspreise festgelegt und entsprechend bekanntgemacht.
Bei einem Verkauf von Eintrittskarten über Vorverkaufsstellen (betrieben durch Dritte, wie z.B. Sächsische Zeitung) können gesonderte, vertraglich mit der entsprechenden Vorverkaufsstelle vereinbarte Gebühren (wie System- u. Vorverkaufsgebühr) zusätzlich zum Nutzungsentgelt erhoben werden.

2. Ermäßigungen

Ermäßigungen erhalten die gemäß den beschlossenen und öffentlich bekannt gemachten Eintrittspreisübersichten (Preisaushänge an Kassen) benannten anspruchsberechtigten Personengruppen. Zu Premieren gibt es keine Ermäßigungen. Die Berechtigung des Anspruchs ist bei Kauf (an der Kasse) und auf Verlangen auch bei Einlass zur Vorstellung nachzuweisen.
Für besondere Personengruppen wie Beschäftigte u. künstlerische Gäste des Theaters, Mitglieder anderer Bühnen, Tourismusverbände usw. gelten gesonderte Regelungen.

3. Vorverkauf / Abendverkauf / Zuschläge

Der Vorverkauf endet am Tag vor der Vorstellung.
Bei Kartenkauf am Tag der Vorstellung wird ein Zuschlag erhoben (Abendkassenzuschlag). Weitere Zuschläge werden erhoben bei Premierenvorstellungen, bei Vorstellungen an Weihnachtsfeiertragen, zu Silvester und bei Vorstellungen mit Musik (Musikzuschlag). 

4. Kartenkauf (Verkaufsstellen / Internet)

Der Kauf von Eintrittskarten ist an den Theaterkassen, an Vorverkaufsstellen, sowie über Buchung im Internet (Webshop des Theaters) möglich. Telefonische oder schriftliche Anmeldungen von Kartenkäufen (Post, Fax oder Email) erlangen erst Verbindlichkeit i.S. eines Kaufvertrages, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Bestimmungen Abschnitt C).
Der Kauf von Eintrittskarten für Theatervorstellungen unterliegt nicht den Vorschriften über Fernabsatzverträge.

5. Abonnement

Wir bieten Ihnen Vorstellungen im Freiverkauf und im Abonnement.
Als Abonnent erhalten Sie auf die Eintrittspreise Ermäßigungen gemäß vertraglich fixierter Abonnement-Bedingungen.

 

C. Vorbestellungen / Reservierungen / Kartenkauf / Verfall von Ansprüchen

Zur Abwicklung der Vorbestellung, Reservierung oder des Kaufs von Eintrittskarten ist das Erheben, Verarbeiten und Speichern von personenbezogenen Daten erforderlich. Das Theater beachtet im Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes. Bitte beachten Sie hierzu die auf unserer Internetseite veröffentlichte Datenschutzerklärung.

1. Vorbestellungen

Vorbestellungen für Kartenkäufe sind direkt an der Theaterkasse, an Vorverkaufsstellen oder per Telefon, Fax oder Internet möglich.
Vorbestellungen gelten als befristete Reservierung. Vorbestellte Karten bleiben maximal 7 Kalendertage auf den Besteller reserviert. Liegen zwischen Bestelltag und Vorstellungstag weniger als 7 Kalendertage, erfolgt eine Reservierung bis maximal 2 Kalendertage vor dem Vorstellungstag. Danach erlischt die Reservierung, die Karten gehen in den Verkauf zurück. Ausdrücklich zur Abholung an der Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung bereit. Karten, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurden, gehen in den Verkauf zurück.
Verbindlich zur Abholung an der Abendkasse bestellte Karten, die nicht abgeholt wurden, und auch nicht im Weiterverkauf abgesetzt werden konnten, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

2. Kartenkauf über Telefon, Fax oder Internet

Über Telefon, Post, Fax oder Internet angemeldete Kartenkäufe gelten erst dann als verbindlich geschlossener Kaufvertrag, wenn der Käufer dem Verkäufer die Eingabe der für den Kauf notwendigen Daten (Titel u. Datum der Vorstellung, Platz- u. Preiskategorie, Stückzahl, Name u. Anschrift als Käufer) und Zusendung der Karten und Rechnung verbindlich bestätigt hat und der Verkäufer das Angebot angenommen hat. (Einbuchung der Käuferdeklaration in das Kartenverkaufssystem des Theaters, Ausgabe der Karte)

3. Rückgabe gekaufter Karten, Umtausch, Ersatz und Erstattung Kartenpreis

Bereits erworbener Eintrittskarten können grundsätzlich nur bis spätestens zum Kassenschluss einen Tag vor Vorstellungstermin an der Theaterkasse zurückgegeben werden. Die Rücknahme erfolgt nur gegen Erhalt eines Gutscheins über den Wert der Eintrittskarten (Wertgutschein). Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Rücknahmen am Tag der Vorstellung sind nur im Falle eines sicheren Weiterverkaufs zulässig. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Theaters.
Bei Kartenverkäufen für Veranstaltungen Dritter (Gastspiele) erfolgt grundsätzlich keine Rücknahme von Karten.
Bei Ausfall einer Vorstellung können die Eintrittskarten gegen Karten für eine andere Vorstellung (sofern verfügbar) oder gegen einen Wertgutschein umgetauscht werden. Sofern dies nicht zumutbar ist, können die Karten gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Gleiches gilt, wenn ein anderes Werk an dem geplanten Vorstellungstermin gespielt wird (Spielplanänderung).
Der vorzeitige Abbruch einer Vorstellung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch im ersten Akt oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt. Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Kartenpreises. Bei Ausfall oder Abbruch einer Vorstellung infolge von Streik oder höherer Gewalt kann kein Ersatz oder eine Erstattung des Kartenpreises gewährt werden.

Ein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises ist innerhalb von vier Wochen (Ausschlussfrist) gegen Vorlage der Originalkarten geltend zu machen. Über den Kartenpreis hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Theater grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Eine Ersatzkarte kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Eintrittskarte er gekauft hatte. Die Originalkarte hat Vorrang vor der Ersatzkarte.
Ein Ersatz ist ebenfalls ausgeschlossen für nicht besuchte Vorstellungen, nicht rechtzeitig umgetauschte oder verfallene Eintrittskarten, verspätetes Eintreffen sowie verloren gegangene Gutscheine.

4. Gutscheine

Gutscheine können an der Theaterkasse erworben werden und behalten für längstens drei Jahre ihre Gültigkeit. Nach Ablauf der drei Jahre ist der Anspruch aus dem Gutschein verjährt.
Werden Gutscheine für Veranstaltungen mit einem geringeren Entgelt eingelöst, wird ein neuer Gutschein über den verbleibenden Restbetrag ausgestellt.

 

D. Veranstaltungsbesuch, Recht auf Einlass, Zuspätkommen

1. pünktlicher Vorstellungsbesuch

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte verpflichtet sich der Käufer zum pünktlichen Besuch der Vorstellung. Der pünktliche Besuch der Vorstellung versteht sich als rechtzeitige Einnahme des Platzes vor dem im Spielplan ausgewiesenen Vorstellungsbeginn. Der mit Kauf einer Eintrittskarte erworbene Anspruch auf den Besuch einer Vorstellung gilt bis zum Beginn der Vorstellung. Mit Vorstellungsbeginn nicht eingelöste Eintrittskarten verfallen ohne Ansprüche auf Ersatz. Eingedruckte Hinweise auf Eintrittskarten zum Vorstellungsbesuch sind zu beachten.

2. Recht auf Einlass, Zuspätkommen

Recht auf Einlass besteht bis zu dem im Spielplan ausgewiesenen Vorstellungsbeginn. Ein Einlass für Zuspätkommende nach Vorstellungsbeginn bleibt dem Theater vorbehalten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Kommt der Besucher zu einer Vorstellung so spät, dass ihm ein Einlass ohne Beeinträchtigung der Vorstellung nicht mehr gewährt werden kann, so geht der Verlust des Besuches der Vorstellung zu seinen Lasten.

 

E. Service während des Veranstaltungsbesuches

1. Beaufsichtigung Garderobe

Für jeden Theaterbesucher besteht die Möglichkeit der beaufsichtigten Aufbewahrung seiner Garderobe. Für die Garderobenaufbewahrung wird eine Gebühr erhoben.

2. Gastronomische Betreuung

Bei allen Vorstellungen wird eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und während der stückbedingten Pause eine gastronomische Betreuung angeboten. Bei Bedarf erfolgt dies im Foyer auch nach Vorstellungsschluss. Für die Stückpausen ist beim Service-Personal eine Vorbestellung von gastronomischen Waren und eine Reservierung von Tischen im Foyer möglich.

3. Programmhefte

Zu den Repertoire-Vorstellungen werden dem Theaterbesucher i.d.R. zu jeder Vorstellung stückbezogene Programmhefte oder entsprechende Informationsblätter (entgeltlich oder unentgeltlich) angeboten.

4. Simultanübersetzung

Bei sorbischsprachigen Vorstellungen werden dem Theaterbesucher i.d.R. Simultan-Übersetzungen über Kopfhörer angeboten. Die Kopfhörer werden vor der Vorstellung an der Garderobe gegen Nachweis ausgegeben. Sie sind nach Vorstellungsende wieder zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Kopfhörer werden dem Besucher in Rechnung gestellt.

5. Rollstuhlfahrer

Für Rollstuhlfahrer sind bedarfsgerechte Besucherplätze, Toiletten und ein besonderer Aufzug vorhanden. Bei Besuch von Theatervorstellungen mit Rollstuhl wird um eine vorherige Anmeldung beim Besucherservice des Theaters gebeten.

 

F.  Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit

1. Zutritt

Besuchern des Theaters ist der Zutritt nur zu den als Besucherzonen ausgewiesenen Räumen, Toiletten und Raucherzonen gestattet. Der Aufenthalt in Betriebsräumen, insbesondere in Bühnenbereichen, bühnenbezogenen Stell- und Nebenflächen sowie technischen Einrichtungen, ist nicht erlaubt.

2. Rauchen/offene Flammen/Pyrotechnik

Im gesamten Haus sowie den Open-Air-Spielstätten ist das Rauchen nur in den dafür ausgewiesenen Raucherzonen gestattet. Ansonsten gilt ein striktes Rauchverbot. Dies schließt die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel ein.

3. Mitnahme von Getränken und Speisen oder Sachen/Mobiltelefone

Die Mitnahme von Getränken und Speisen sowie Gepäckstücken (Rucksäcken u.ä.) in die Besucherräume der Spielstätten ist nicht gestattet. Insbesondere bei Veranstaltungen mit Gruppenbesuchen (Kinder- und Jugendgruppen) sind die begleitenden Betreuer gehalten, hierauf zu achten.
Des Weiteren ist das Mitbringen von Tieren, Waffen, pyrotechnischen Erzeugnissen, Glasbehältern, Büchsen u.ä. gefährlichen Gegenständen jeglicher Art generell untersagt. Mitgeführte Mobiltelefone sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten.
Bei Verstößen ist das Personal des Theaters berechtigt und verpflichtet, den oder die Besucher des Saales zu verweisen.

4. Verschmutzungen, Abfälle

Abfälle, Zigarettenreste u.ä. sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen vorhandenen Behältnisse zu entsorgen. Werden durch einen Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen in den Aufenthaltsbereichen des Besucherverkehrs verursacht, so ist das Theater berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.

5. Zuwiderhandlungen

Für aus Zuwiderhandlungen entstehende Konsequenzen (ggf. Ersatz von Schaden) haftet der Verursacher.

 

G. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen

Aus Gründen des Urheberrechtes ist es nicht gestattet, während der Veranstaltungen Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen anzufertigen. Zuwiderhandlungen sind strafbar und lösen Schadenersatzpflichten aus. Zudem können diese zum Ausschluss vom weiteren Vorstellungsbesuch führen. Das Personal des Theaters ist berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen und diese zu löschen. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen von Aufführungen, die für eine spätere Verwendung im künstlerischen oder im Bildungssektor vorgesehen sind, sind grundsätzlich vorher beim Intendanten zu beantragen. Dieser kann unter gegebenen Voraussetzungen hierfür Sondergenehmigungen erteilen.

 

H. Sonderregelungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind die zum Vorstellungstermin geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Infektionsschutzgesetz, SächsCoronaSchVO, Allgemeinverfügungen des Landkreises Bautzen und ggf. weitere gesetzliche Regeln oder behördliche Anordnungen) sowie das für den Besuch der Vorstellung geltende Hygienekonzept (Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, Abstandsregeln, Hygieneregeln usw.) zu beachten.

Sofern eine Kontaktdatenerfassung vorgeschrieben ist, können Eintrittskarten grundsätzlich nur unter Angabe der Kundendaten erworben werden. Die erworbenen, personalisierten Eintrittskarten können aufgrund der notwendigen Kontaktnachverfolgung nicht an Dritte weitergegeben werden.

Der Zutritt ist bei bekannter, aktueller Erkrankung an COVID-19 sowie bei Symptomen, die auf eine Corona-Virus-Infektion hinweisen, verboten. Gleiches gilt, wenn aufgrund gesetzlicher Regelungen der Besuch einer Vorstellung nur für Personen mit tagesaktuellem negativen Corona-Test, mit vollständigem Impfschutz oder für genesene Personen zulässig sein sollte und ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden kann.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Besuch der Vorstellung über die geltenden Regelungen und ggf. vorhandene Testmöglichkeiten Vor-Ort. Planen Sie entsprechenden zeitlichen Vorlauf ein.

 

I. Anwendbarkeit deutschen Rechts / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Der Gerichtsstand ist Bautzen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

J. Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.08.2021 in Kraft und ersetzen somit unsere bisherigen AGB.

Geschäftsbedingungen im Abonnement

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

Abonnementabschluss und Kündigung
Sie schließen Ihr Abonnement für die Dauer einer Spielzeit ab. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn Sie nicht schriftlich bis zum 31. Mai des laufenden Jahres gekündigt haben. Eine vorzeitige Kündigung des Abonnements ist in Ausnahmefällen möglich.

Platzwahl
Als Abonnent in unserem Haus erhalten Sie einen Stammplatz Ihrer Wahl. Einen Platzwechsel ermöglichen wir selbstverständlich auch während der Spielzeit. Bei Vorstellungen im Burgtheater und auf der Probebühne ist die feste Platzierung in der Regel nicht möglich, da die Plätze dort nicht nummeriert sind.

Platzveränderungen
Künstlerische oder technische Gründe machen mitunter Veränderungen des abonnierten Platzes notwendig. In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig und stellen Ihnen gleichwertige Plätze in der von Ihnen abonnierten Platzgruppe zur Verfügung.

Veränderungen des Vorstellungstermins
Ergeben sich zu den bereits veröffentlichten Vorstellungsterminen aus zwingenden Gründen Veränderungen, informieren wir Sie rechtzeitig. Bei Ausfall einer Vorstellung aus betrieblichen Gründen bieten wir Ihnen einen Ersatztermin an. Im Falle höherer Gewalt kann kein Ersatz geleistet werden.

Kartengutschrift
Im Falle der Verhinderung haben Sie einmal pro Spielzeit die Möglichkeit, den Besuch Ihrer Abonnementvorstellung auf einen anderen Termin Ihrer Wahl zu verlegen. Die Ausstellung einer Kartengutschrift erfolgt an der Theaterkasse bis einen Kalendertag vor der Vorstellung. Wir bitten Sie, uns bereits erhaltene Abonnementkarten zum Umtausch zurückzugeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie eine Kartengutschrift für eine nicht besuchte Abonnementvorstellung nicht zur Begleichung einer offenen Rechnung oder Ihres Abonnementbetrages einsetzen können. Nicht in Anspruch genommene Karten verlieren ihre Gültigkeit.

Erhalt der Karten/Zahlungsweise
Bei Abschluss eines Abonnements vereinbaren Sie mit unserem Besucherservice

a) die Art des Erhalts der Theaterkarten aller Abo-Vorstellungen:
         entweder      - einmalige Selbstabholung an der Theaterkasse
         oder             - einmalige Zusendung auf dem Postweg

b) die Zahlungsweise der Abo-Rechnung:
         entweder      - Barzahlung an der Theaterkasse *)
         oder             - per Überweisung auf unser Konto bei der Kreissparkasse Bautzen
                              IBAN: DE17 8555 0000 1000 0089 04
                              BIC: SOLADES1BAT
         oder             - per Lastschrifteinzug

c) ob Sie den Rechnungsbetrag für das gesamte Abonnement:
         entweder      - in einem Betrag zu Beginn der Spielzeit **)
         oder             - in festgelegten Raten zahlen.

*) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Abonnementbezahlungen nicht an der Abendkasse entgegennehmen können.

**) Wenn Sie Ihr Abonnement im Jahresbetrag bezahlen, erhalten Sie auch beim Besuch von Vorstellungen außerhalb Ihres gewählten Abonnements für sich und die weiteren in Ihrem Abo-Vertrag gebuchten Plätze die Karten zum jeweils geltenden Abo-Preis. Dies gilt nicht für Sonderveranstaltungen, Vorstellungen des Theatersommers und nicht für Veranstaltungen Dritter!

Versäumte Vorstellungen
Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementkarten und verfallene Gutschriften können wir keinen Ersatz leisten.

Verlegungen
Die künstlerische Struktur unseres Hauses macht es in Ausnahmefällen notwendig, Abonnementvorstellungen auf andere Wochentage zu verlegen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass daraus kein Anspruch auf Rückzahlung des Abonnementbetrages entstehen kann.

Werbung neuer Abonnenten
Wenn Sie als Abonnent für uns einen neuen Abonnenten gewinnen, erhalten Sie als kleines Dankeschön einen Theatergutschein für zwei Personen zum Besuch einer Premiere.

Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten am 15.06.2020 in Kraft und ersetzen somit die vorherigen Geschäftsbedingungen im Abonnement.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
26. Bautzener Theatersommer

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen Sie nachfolgende besondere Geschäftsbedingungen des Bautzener Theatersommers als Freiluft-Veranstaltung an:

Kartenvorverkaufsstart: 23.04.2022 - 11:00 Uhr
Kartenvorverkaufszeitraum: 23.04.2022 – 22.06.2022
Theatersommer: 23.06.2022 – 31.07.2022
Theaterkasse: Besucherkasse am Theater in der Seminarstraße 12
Öffnungszeiten: Dienstag–Freitag 11:00–18:00 Uhr
Tel.: 03591/584-225
Abendkasse: Besucherkasse im Hof der Ortenburg
Öffnungszeiten: 60 min. vor Vorstellungsbeginn
Vorverkaufsstellen: Durch Dritte (z.B. Sächsische Zeitung Bautzen) betriebene Ticketverkaufsstellen.

 

1. Eintrittspreise und Ermäßigung

Für den Besuch der Freiluft-Veranstaltung „Sherlock Holmes – Das Biest von Bautzen“ gelten die hierfür bekanntgemachten Eintrittspreise. Preise für andere Veranstaltungen innerhalb des Bautzener Theatersommers werden gesondert bekanntgemacht.  Ermäßigungen erhalten anspruchsberechtigte Personen. Anspruch auf Ermäßigung haben Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, freiwilligen Wehrdienst- oder Bundesfreiwilligendienstleistende, ALG-I- oder ALG-II-Empfänger, Inhaber des Sozialpasses des Landkreises Bautzen, Inhaber des sächsischen Familienpasses mit Wohnsitz im Landkreis Bautzen, Inhaber der sächsischen Ehrenamtskarte, Einwohner des Landkreises Cham, welche Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte sind sowie Schwerbehinderte und notwendige Begleiter. Die Berechtigung des Anspruches ist auf Verlangen beim Kauf (an der Kasse) und auch beim Einlass zur Vorstellung nachzuweisen.

2. Kartenvorverkauf, Reservierung/Bestellung

Bei der Reservierung bzw. dem Kauf von Eintrittskarten werden personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet. Weitere Informationen zum Umfang der Datenerfassung und -verarbeitung und deren Rechtsgrundlage können Sie der Datenschutzerklärung (www.theater-bautzen.de/datenschutz) auf unserer Website entnehmen. Der Kartenvorverkauf beginnt am o.g. Kartenvorverkaufsstart an der Theaterkasse. Ab dem auf den Kartenvorverkaufsstart folgenden Tag erfolgt der Kartenverkauf zu den üblichen Öffnungszeiten an der Theaterkasse sowie bei den Vorverkaufsstellen.

Reservierungen
Reservierungen werden telefonisch, im Internet oder schriftlich entgegengenommen. Im Kartenvorverkaufszeitraum werden Reservierungen ab dem Tag der Reservierung für maximal einen Kalendermonat, in jedem Falle aber nur bis 2 Kalendertage vor der Premiere, aufrechterhalten. Bis dahin nicht in Anspruch genommene Reservierungen (nicht abgeholte Karten) verfallen ohne weitere Benachrichtigung. Nach Ablauf des Kartenvorverkaufszeitraumes werden Karten maximal für 7 Kalendertage, in jedem Falle aber nur bis 2 Kalendertage vor der Vorstellung, reserviert. Bis dahin nicht in Anspruch genommene Reservierungen (nicht abgeholte Karten) verfallen ohne weitere Benachrichtigung. Karten, die ausdrücklich zur Abholung an der Abendkasse reserviert wurden, liegen dort bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn zur Abholung bereit. Werden die Karten bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt, werden sie bei eindeutiger Nachfragesituation an der Abendkasse weiterverkauft. Zur Abholung an der Abendkasse bestellte, aber nicht abgeholte und nicht weiterverkaufte Karten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

Bestellung von Karten zum Versand
Im Kartenvorverkaufszeitraum können Karten für den Bautzener Theatersommer auf Wunsch zugeschickt werden. Nach der Bestellung wird dem Käufer zunächst eine Rechnung über den Zahlbetrag der bestellten Karten zzgl. Versandkostenpauschale zugestellt. Der Versand der Karten erfolgt erst nach Ausgleich der Rechnung. Der Rechnungsausgleich hat rechtzeitig zu erfolgen, sodass die Zahlungsfrist gewahrt bleibt und die Karten rechtzeitig zugesandt werden können. Hierfür ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Theaters ausschlaggebend. Die Risiken des Versandes liegen beim Besteller. Bei Kartenkauf über Internet kann der Kaufbeleg am PC des Käufers gedruckt werden.

Karten zum Selbstausdrucken (ticketdirect)
Für alle Veranstaltungen des Theatersommers kann beim Kauf über unsere Website auch die Option "ticketdirect" ausgewählt werden. Bei Abschluss des Kaufvorgangs erscheint unter den Versandarten "ticketdirect". Das Ticket berechtigt ebenso wie das traditionelle Papierticket zum Besuch der Veranstaltung. Sie erhalten Ihr Ticket sofort mit Ihrer Bestellbestätigung und können dieses somit vor Veranstaltungsbeginn ausdrucken. Das ticketdirect-Ticket ist nur gültig als kompletter DIN-A4-Ausdruck. Bitte beachten Sie die auf dem Ticket aufgedruckten Nutzungs- und Anwendungshinweise.

3. Rücknahme, Umtausch von Eintrittskarten, Verfall von Ansprüchen

Rücknahme und Umtausch von Eintrittskarten
Die Rücknahme verkaufter Karten erfolgt generell nur im Falle der Absage einer Vorstellung unmittelbar vor Vorstellungsbeginn durch das Deutsch-Sorbische Volkstheater. Nimmt der Käufer die Option auf den Umtausch der Karten für eine andere Vorstellung nicht wahr, wird ihm das entrichtete Eintrittsgeld zurückgezahlt. Die Rückzahlung des Eintrittsgeldes nach Absage einer Vorstellung ist bis zur letzten Vorstellung des Bautzener Theatersommers und ab dem 06.09.2022 bis zum 01.10.2022 an der Theaterkasse möglich. Danach erlischt der Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittspreises. Ein Umtausch gekaufter Karten für einen anderen Termin ist nur bis 2 Tage vor der Vorstellung möglich.

Abbruch oder Unterbrechung von Vorstellungen
Jede Freilichtaufführung beinhaltet das Risiko des Abbruchs oder einer Unterbrechung der Vorstellung wegen Wettereinflüssen. Das Theater ist bemüht, die Vorstellungen auch bei widrigen Witterungsbedingungen zu leisten, soweit dies gegenüber den Mitwirkenden und eingesetzter Technik verantwortbar ist. Muss eine begonnene Aufführung aus witterungsbedingten Gründen abgebrochen werden, gilt dies - wie bei Freilichtbühnen üblich - als gespielte Vorstellung. Ein Anspruch auf Ersatz/Wiederholung der Vorstellung besteht nicht. Letzteres gilt auch, wenn der Besucher bei einer Unterbrechung der Vorstellung das Veranstaltungsgelände verlässt.

Sonstige Haftungsausschlüsse
Besetzungsänderungen begründen kein Recht zum Umtausch oder zur Rücknahme von Karten. Das Theater haftet grundsätzlich nicht für Leistungen und Preise Dritter, wie Reiseveranstalter und kommerzielle Verkaufsagenturen/Kartenanbieter etc. Weitere, über diese Fälle hinausgehende Ansprüche sind ebenfalls von der Haftung des Theaters ausgeschlossen. Dies betrifft auch sämtliche mit Freilicht-Aufführungen verbundene Risiken der Anwendung szenischer Effekte wie z.B. Pyrotechnik, Feuerwerk, Wasser, Lärm etc.

Verfall von Ansprüchen
Der mit Kauf einer Eintrittskarte erworbene Anspruch auf den Besuch einer Vorstellung gilt bis zu dem auf der Karte aufgedruckten Beginn der Vorstellung. Bis dahin nicht eingelöste Eintrittskarten verfallen ohne Ansprüche auf Ersatz. Für verlorene Eintrittskarten kann kein Ersatz geleistet werden.

Freigabe nicht eingelöster Karten
Das Theater ist berechtigt, zum Vorstellungsbeginn nicht eingelöste Eintrittskarten für einen Neuverkauf freizugeben, wenn eine offenkundige Nachfragesituation an der Abendkasse gegeben ist.

4. Vorstellungsbesuch

Einlass
Der Einlass zu einer Vorstellung beginnt 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Besuchern, die nach Beginn der Vorstellung eintreffen, kann kein Einlass mehr gewährt werden! Jeder Besucher verpflichtet sich mit Kauf der Eintrittskarte zum pünktlichen Besuch der Vorstellung. Bei Zuspätkommen (d.h. Begehr auf Einlass nach Vorstellungsbeginn) ist diese Pflicht nicht eingehalten, ein Besuch der Vorstellung ist dann nur noch nach der Stückpause möglich. Sollte eine Stückpause nicht vorgesehen sein, kann kein Einlass mehr gewährt werden. Ein Anspruch auf den erworbenen Sitzplatz besteht dann nicht mehr. Anordnungen des Einlasspersonals ist Folge zu leisten. Bei Anreise mit PKW ist zu beachten, dass nur Parkplätze außerhalb der Altstadt zur Verfügung stehen und daher ein entsprechender Fußweg (ca. 15 min) zu berücksichtigen ist.

Mitbringen von Speisen und Getränken
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, durch die Besucher zu den Theatervorstellungen Speisen und Getränke mitzubringen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, diesbezügliche Kontrollen durchzuführen.

5. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit

Zutritt
Besuchern von Vorstellungen des Theatersommers auf der Ortenburg ist der Zutritt nur zu den als Besucherzonen ausgewiesenen Bereichen (einschließlich Gastronomiebereich) gestattet. Der Aufenthalt im Bereich der Bühne/Spielfläche, bühnenbezogenen Stell- und Nebenflächen sowie technischen Einrichtungen (Technik-Türme an der Zuschauertraverse) ist nicht erlaubt.

Zuschauertraverse
Beim Betreten der Zuschauertraverse/Einnehmen der Plätze sind angebrachte Hinweise und Markierungen zu beachten. Für aus der Missachtung gegebener Hinweise und Markierungen resultierende Schäden an Sachen und Personen übernimmt das Theater keine Haftung. Mitgeführte Handys sind während der Vorstellungen auszuschalten. Bei Wahrscheinlichkeit oder Eintreten von Regen bei den Vorstellungen sind die Besucher angehalten, auf die Benutzung von Regenschirmen zu verzichten, und durch regenfeste Bekleidung den anderen Besuchern freie Sicht auf die Bühne zu gewährleisten.

Rollstuhlfahrer
Das Befahren der Zuschauertraverse mit einem Rollstuhl ist nicht ohne weiteres möglich. Das Theater bittet darum, einen vorgesehenen Besuch von Vorstellungen durch Rollstuhlfahrer frühzeitig - möglichst schon beim Kauf der Eintrittskarten - dem Besucherservice, anzuzeigen. Das Theater kann somit einen entsprechenden Rollstuhl-Standplatz auf der Zuschauertraverse vor den Sitzplätzen reservieren. Damit das Einlasspersonal bei der Einnahme des Platzes behilflich sein kann, werden Rollstuhlfahrer gebeten, entsprechend zeitig zur Vorstellung zu kommen. Fahrzeuge, die Rollstuhlfahrer zur Ortenburg bringen, dürfen zum Ein- und Aussteigen kurz vor dem Eingangsbereich halten.

Rauchen
Rauchen ist nur in hierfür ausgewiesenen Zonen möglich. Der Gebrauch von offenem Licht oder Flammen ist untersagt. Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

Verschmutzungen, Abfälle
Abfälle, Zigarettenreste u.ä. sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen vorhandenen Behältnisse zu entsorgen. Werden durch einen Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen in den Aufenthaltsbereichen des Besucherverkehrs verursacht, so ist das Theater berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.

Mitbringen von Tieren und Sachen
Das Mitbringen von Tieren (mit Ausnahme von Blindenführhunden), Waffen, pyrotechnischen Erzeugnissen, Glasbehältern, Büchsen u.ä. gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Das Einlasspersonal ist berechtigt, entsprechende Kontrollen durchzuführen.

6. Audiovisuelle Mitschnitte/Fotografieren

Aus Gründen des Urheberrechtes ist es nicht gestattet, während der Veranstaltungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen für private Zwecke herzustellen. Bei Zuwiderhandlungen ist das Theater berechtigt, das Tonträger- oder Filmmaterial einzuziehen. Mitschnitte und Aufnahmen von Aufführungen, die für eine spätere Verwendung im künstlerischen oder im Bildungssektor vorgesehen sind, sind grundsätzlich vorher beim Intendanten zu beantragen. Dieser kann unter gegebenen Voraussetzungen hierfür Sondergenehmigungen erteilen.

7. Sonderregelungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie

Aufgrund der weiter anhaltenden Coronavirus-Pandemie sind die zum Vorstellungstermin geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Infektionsschutzgesetz, Verordnungen des Freistaates Sachsen, Allgemeinverfügungen des Landkreises Bautzen und ggf. weitere gesetzliche Regeln oder behördliche Anordnungen) sowie das für den Besuch der Vorstellung dann aktuell geltende Hygienekonzept (ggf. Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, Abstandsregeln, Hygieneregeln usw.) zu beachten. Eintrittskarten können grundsätzlich nur unter Angabe der Kundendaten erworben werden. Die erworbenen, personalisierten Eintrittskarten können aufgrund der notwendigen Kontaktnachverfolgung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Zutritt ist bei bekannter, aktueller Erkrankung an COVID-19 sowie bei Symptomen, die auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen, verboten. Gleiches gilt, wenn aufgrund gesetzlicher Regelungen der Besuch einer Vorstellung nur mit tagesaktuellem negativen Corona-Test zulässig sein sollte und ein solcher nicht nachgewiesen werden kann. Sollte ein Test vom Theater angeboten werden können, beachten Sie bitte den für die Durchführung notwendigen zeitlichen Vorlauf vor dem Vorstellungsbeginn. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Besuch der Vorstellung über die Testmöglichkeiten Vor-Ort.

Sofern eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Schutzmaßnahmen oder sonstigen Gründen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ausfällt, kann dem Besucher der Kartenpreis in Form eines Gutscheines oder einer Überweisung erstattet werden. Eine Spende in Höhe des Ticketwertes ist ebenso möglich.

8. Schlussbestimmungen

Die Einhaltung der vorgenannten Geschäftsbedingungen ist für einen reibungslosen Ablauf des Bautzener Theatersommers unabdingbar. Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen beeinträchtigen den Ablauf und den Genuss der Vorstellungen. Bei der Gefährdung der Sicherheit der Veranstaltung können Verstöße im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen geahndet werden. Für entstehende Beeinträchtigungen und/oder Schäden aus Zuwiderhandlungen haftet der Verursacher. Die Geschäftsbedingungen liegen an den autorisierten Kartenverkaufsstellen des Theaters aus und gelten beim Kauf der Karten dem Käufer gegenüber als bekannt gemacht. Die Geschäftsbedingungen treten mit Beginn des Kartenvorverkaufs in Kraft.

Stand: 19.04.2022

 

Deutsch-Sorbisches Volkstheater Bautzen
Seminarstraße 12, 02625 Bautzen

Kartentelefon: 03591/584-225
Fax: 03591/584-278
E-Mail: vorbestellung(at)theater-bautzen.de

Die Theaterkasse (Seminarstraße 12) öffnet dienstags bis freitags, 11:00–18:00 Uhr